EFFITEK Technology GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Mai 2024
1.Geltungsbereich
(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, auch wenn er diese mitgeteilt hat oder diese auf Bestellscheinen usw. abgedruckt sind.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. §§ 14, 310 BGB.
2.Allgemeines
(1) Abbildungen in Katalogen oder auf Datenblättern stellen lediglich Beispiele dar. Geringfügige Abweichungen in Ausführung oder Design der Ware sind unerheblich.
(2) Stornierungen oder Vertragsänderungen sind erst nach unserem schriftlichen Einverständnis wirksam. Sendet der Kunde unaufgefordert Ware an uns zurück, so stellt die Annahme der Ware kein Einverständnis mit dem Rücktrittsverlangen des Kunden dar. Ein solches ist von uns schriftlich zu erklären.
(3) Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung gegen uns sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(4) Die Nichtigkeit einer dieser Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
3.Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Die Annahme einer Bestellung erfolgt durch die Bestätigung des Auftrages oder durch seine Ausführung.
(2) Unsere Preise gelten ab Lager Ammersbek. Kosten für Transport, Transportversicherung, Verpackung und sonstige Gebühren sind darin nicht enthalten. Derartige Kosten trägt der Kunde.
(3) Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu verlangen. Sofern uns ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, sind wir befugt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle des Zahlungsverzuges oder einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten sowie für gegebenenfalls weitere Aufträge des Kunden Vorauskasse in bar zu verlangen.
(6) Die Zurückbehaltungsrechte aus den §§ 237, 438 IV BGB, 369 HGB sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gem. § 320 BGB sind ausgeschlossen.
4.Lieferzeit
(1) Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins bedarf der Schriftform. Die Einhaltung des Liefertermins setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren (wie z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, etc.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung hinauszuschieben oder von dem Vertrag zurückzutreten. Sofern die Verzögerung länger als zwei Monate andauert, ist der Kunde nach einer entsprechenden Nachfristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits.
(3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als eigenes Rechtsgeschäft.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er andere Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs auf den Kunden über.
5.Versand und Gefahrtragung
(1) Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist eine Lieferung ab Lager Ammersbek vereinbart.
(2) Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.
(3) Die Kosten des Versandes trägt der Kunde, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
(4) Verpackungen werden nicht zurückgenommen, ausgenommen Paletten. Der Kunde hat Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.
(5) Für Transportschäden wird von uns nicht gehaftet. Diese sind bei Empfang der Ware schriftlich zu dokumentieren und uns und der Transportperson sofort zu melden. Bei Bahn- und Postversand ist eine amtliche Schadensfeststellung durchzuführen.
(6) Die Vollständigkeit der Lieferung ist anhand des Lieferscheins zu prüfen. Fehlende Teile sind bei der Transportperson zu reklamieren und sind von dieser schriftlich zu bestätigen.
6.Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach Wahl des Kunden freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird schon jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
(4) Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Hierdurch entstehende Schäden und Kosten trägt der Kunde.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
7.Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre.
(2) Jegliche Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt hat. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist oder wenn die Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung.
(3) Bei einer berechtigten Beanstandung steht uns das Recht zu, den Mangel in einer angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung der fehlerhaften Teile zu beheben (Nacherfüllung). Nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen steht dem Kunden das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen.
(4) Für die Dauer der Nacherfüllung ist die Verjährung gehemmt.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(6) Vor der Rückgabe/Rücksendung fehlerhafter Ware hat der Kunde eine RMA-Nr. anzufordern. Die RMA-Nr. ist außen auf dem Paket deutlich sichtbar anzubringen. Die Annahme einer Rücksendung ohne Angabe, der zuvor erteilten RMA-Nr. wird, verweigert.
(7) Zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs hat der Kunde den Kaufnachweis zumindest in Kopie vorzulegen. Sofern der Kunde diesen Gewährleistungsnachweis nicht erbringt, senden wir die Ware unrepariert gegen eine Bearbeitungsgebühr zurück.
(8) Ohne korrekte und ausführliche Fehlerbeschreibung wird für eine einwandfreie Reparaturausführung keine Gewähr übernommen. Allgemeine Angaben, wie z.B. „defekt“, sind nicht ausreichend.
(9) Im Falle einer unberechtigten Beanstandung wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr zurückgeschickt.
(10) Die Ware ist in originaler oder sachgemäßer Verpackung zu übersenden. Kosten und Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstanden sind, trägt der Kunde.
(11) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
8.Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist für alle vertraglichen Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis, für deliktische und andere gesetzliche Ansprüche Gerichtsstand Ammersbek.